NRW-Justiz:  Grundpfandrechte

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Grundpfandrechte

Grundpfandrechte belasten ein Grundstück in der Weise, dass das Grundstück für eine bestimmte Geldsumme haftet und zu diesem Zweck in das Grundstück zwangsvollstreckt werden kann. Grundpfandrechte werden in Form der Hypothek oder der Grundschuld i.d.R. zur Besicherung von schuldrechtlichen Forderungen (z.B. Zahlungsansprüchen aus Darlehnsverträgen) vereinbart.

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