Die Handlungsvollmacht ist neben der
Prokura eine weitere Form der handelsrechtlichen Variante der Bevollmächtigung bzw. der Stellvertretung i.S.v. § 164 ff BGB.
Es wird unterschieden zwischen:
dem Generalhandlungsbevollmächtigten - dieser vertritt den
Kaufmann oder die
Handelsgesellschaft in umfassender Art und Weise -,
dem Arthandlungsbevollmächtigten - dieser vertritt den Kaufmann oder die Handelsgesellschaft im Rahmen einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften - und dem Spezialhandlungsbevollmächtigten - dieser vertritt den Kaufmann oder die Handelsgesellschaft im Rahmen einzelner Rechtsgeschäfte -.
Im Gegensatz zur Prokura wird die Handlungsvollmacht nicht in das
Handelsregister eingetragen.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z