NRW-Justiz:  Handlungsvollmacht

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Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht ist neben der Prokura eine weitere Form der handelsrechtlichen Variante der Bevollmächtigung bzw. der Stellvertretung i.S.v. § 164 ff BGB. Es wird unterschieden zwischen: dem Generalhandlungsbevollmächtigten - dieser vertritt den Kaufmann oder die Handelsgesellschaft in umfassender Art und Weise -, dem Arthandlungsbevollmächtigten - dieser vertritt den Kaufmann oder die Handelsgesellschaft im Rahmen einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften - und dem Spezialhandlungsbevollmächtigten - dieser vertritt den Kaufmann oder die Handelsgesellschaft im Rahmen einzelner Rechtsgeschäfte -. Im Gegensatz zur Prokura wird die Handlungsvollmacht nicht in das Handelsregister eingetragen.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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