NRW-Justiz:  Hauptniederlassung

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Hauptniederlassung

Den betrieblichen Mittelpunkt eines Unternehmens nennt das Handelsgesetzbuch (HGB) beim Einzelkaufmann Hauptniederlassung. Daneben werden auch die Begriffe Niederlassung oder Handelsniederlassung verwendet.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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