NRW-Justiz:  Hauptversammlung

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Hauptversammlung

Die Gesellschafter der AG - die Aktionäre - üben ihre Rechte auf einer gemeinsamen Versammlung - der Hauptversammlung - aus und beschließen dort über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie bestellen z.B. die Mitglieder des Aufsichtsrats und befinden über Änderungen der Satzung.

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