Unter Inventur versteht man den Vorgang der körperlichen oder buchmäßigen Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Schulden nach Art, Menge und Wert durch den
Kaufmann oder die
Handelsgesellschaften.
Das schriftliche Protokoll über diesen Vorgang bezeichnet man als Inventar.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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