NRW-Justiz:  Jahresabschluss

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Jahresabschluss

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss.
Diesen haben die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften dem Registergericht vorzulegen. Der Jahresabschluss kann von jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses eingesehen werden.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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