NRW-Justiz:  Jugendarrest

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Jugendarrest

Der Jugendarrest (§ 16 JGG) ist ein kurzfristiger Freiheitsentzug von mindestens 2 Tagen und höchstens 4 Wochen. Er hat nicht die Rechtswirkung einer Strafe. Die durchschnittliche Verweildauer der Arrestanten liegt bei ca. 2 Wochen. Der Jugendarrest wird unterschieden in

  • Freizeitarrest
  • Kurzarrest
  • Dauerarrest.

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