
Der Begriff der Jugendkriminalität kennzeichnet ein eigenständiges Kriminalitätsphänomen. Diesem Verständnis entspricht das Jugendgerichtsgesetz als spezielles Kriminalrecht mit jugendspezifischen Regelungen. Jugendkriminalität kann in zwei Phänomengruppen eingeteilt werden. Auf der einen Seite stehen wenig bedrohliche Ereignisse und Täter. Es geht zum größten Teil um leichtere Delikte und sporadische Verhaltensabweichungen, die sich zumeist mit dem Alter "auswachsen". Dem stehen junge Intensivtäter gegenüber, auf die ein erheblicher Anteil der gesamten Jugendkriminalität entfällt. Besorgnis erregen insbesondere steigende Zahlen bei den Körperverletzungen.
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