Die Justizfachangestellten
nehmen bei den
Gerichten
und
Staatsanwaltschaften
überwiegend büroorganisatorische Aufgaben wahr. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt
sich vor allem auf die Service-Einheiten in den Bereichen Zivilsachen,
Strafsachen, Ehe- und Familiensachen, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen,
Grundbuch, Nachlass, Register, Vormundschaft und Betreuungen. Zu den
Aufgaben der Justizfachangestellten gehören vor allem Registraturarbeiten,
aufgabenorientiertes Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechniken,
Berechnung und Überwachung von Fristen und Kosten, Aufnahme von Anträgen
und Erklärungen, Protokollführung, Erteilung von Auskünften und die
Ausfertigung von Schriftstücken (mehr
Informationen im Bereich
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