
Der Justizvollzugsbeauftragte wirkt an einem an den Menschenrechten und den sozial- und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Justizvollzug mit. Er berät das Justizministerium in grundsätzlichen Angelegenheiten des Justizvollzugs, insbesondere bei dessen kontinuierlicher Fortentwicklung. Er ist außerdem Ansprechpartner für alle vom Justizvollzug Betroffenen und nimmt damit zugleich die Funktion eines Ombudsmannes für den Justizvollvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen wahr.
Weitere Informationen:
www.justizvollzugsbeauftragter.nrw.de ![]()
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