NRW-Justiz:  Kapitalanlageverträge

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Kapitalanlageverträge

Kapitalanlageverträge: Vertrag über den Kauf von Anteilen an Fonds. Die Bestimmungen über Kapitalanlageverträge finden sich im Kapitalanlagegesetz (KAAG). Dem Käufer steht im Rahmen des Verbraucherschutzes ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Voraussetzung dafür ist, dass der Anlagevertrag durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteilscheine verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, zustande gekommen ist. Ausgenommen davon sind gewerbliche Käufe und Käufe, die auf Bestellung des Käufers zustande gekommen sind (vgl. § 23 KAAG).

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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