NRW-Justiz:  Kapitalgesellschaft

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Kapitalgesellschaft

Eine Handelsgesellschaft, deren Vermögen das einzige Zugriffsobjekt für die Gesellschaftsgläubiger ist, um ihre Ansprüche durchzusetzen, bezeichnet man als Kapitalgesellschaft. Beispiele: GmbH, AG, KGaA

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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