NRW-Justiz:  Kassenarztrecht

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Kassenarztrecht

Das Kassenarztrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den niedergelassenen Ärzten und Kliniken bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen für krankenkassenversicherte Patienten. Zur Teilnahme an diesem Abrechnungssystem bedarf es für die Ärzte einer sog. Kassenarzt-Zulassung.

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