Mit der Klage wendet sich jemand an das zuständige
Gericht,
um seine rechtlichen Interessen zu schützen. Es gibt mehrere Klagearten.
Durch die Leistungsklage soll der
Beklagte
zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden. Dagegen begehrt
man mit einer Gestaltungsklage die Begründung, Abänderung oder Aufhebung
eines Rechtsverhältnisses (siehe Faltblätter zu den einzelnen Gerichtsbarkeiten).
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