NRW-Justiz:  Musterverfahren

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Musterverfahren

Musterverfahren: Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, das mindestens 20 anderen entspricht, weil die gleiche behördliche Maßnahme (z.B. die Genehmigung eines Bauvorhabens) betroffen ist und das vorab, also vor den anderen Verfahren, durchgeführt wird.

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