
Ordnungshaft: Zwangsmittel in der Vollstreckung. Das Gericht kann den Schuldner, der zur Unterlassung einer Handlung oder zur Duldung verplichtet ist, Ordnungsgeld
Die Ordnungshaft in der Vollstreckung ist von der Ordnungshaft zu unterscheiden, die vom Gericht als Ordnungsmittel eingesetzt werden kann, z.B. um gegen Zeugen vorzugehen, die einer Ladung nicht nachkommen