NRW-Justiz:  Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit

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Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit

Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (PVaG): ein privates Unternehmen in der Form eines rechtsfähigen Vereins, das beitragsbezogen Altersversorgungsleistungen für Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern erbringt. Für den PVaG gelten die Vorschriften über den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entsprechend.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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