Pflichtverteidiger ist ein Verteidiger, der einem
Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, auf Antrag oder von Amts wegen beigeordnet wird, wenn entweder ein Fall der notwendigen Verteidigung (siehe dazu im Bürgerservice unter Strafverfahren – Beteiligte – Verteidiger) vorliegt oder beispielsweise je nach Schwere der Tat die Untersuchungshaft sechs Monate angedauert hat.
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