Privatklage: ist die durch den Verletzten oder einen anderen Antragsberechtigten erfolgende Verfolgung einer Straftat. Sie ist bei bestimmten Straftaten
wie zum Beispiel
Körperverletzung
oder
Sachbeschädigung zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass ein vorheriger Sühneversuch erfolglos war (siehe Faltblatt
"Was
Sie über den Strafprozess wissen sollten").
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