Rechtsanwältin/Rechtsanwalt: Rechtsanwälte sind unabhängige Organe
der Rechtspflege, die einen freien, nicht gewerblichen Beruf ausüben.
Ihr berufliches Handeln wird nur durch die Interessen ihrer Mandanten
und die Berufsordnung bestimmt (siehe Faltblatt
"Was
Sie über die Rechtsanwaltschaft wissen sollten").
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