Rechtsbehelf: Ein Rechtsbehelf ist jedes von der Rechtsordnung in
einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine gerichtliche Entscheidung
angefochten werden kann. Hierunter fallen neben den
Rechtsmitteln auch andere
Gesuche, über die von demselben
Gericht
entschieden wird, das bereits die angegriffene Entscheidung erlassen
hat (z. B.
Einspruch, Widerspruch, Erinnerung).
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z