Bei Rechtsmitteln handelt
es sich um
Rechtsbehelfe,
durch die eine
Partei eine gerichtliche Entscheidung nachprüfen lässt. Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt
den Eintritt der
Rechtskraft
und dient so der Fortführung des Rechtsstreits (Suspensiveffekt). Über Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz (Devolutiveffekt).
Rechtsmittel im Zivil
prozess und nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind die
Berufung,
die
Revision
und die
Beschwerde.
Rechtsmittel nach der Finanzgerichtsordnung sind die
Revision
und die
Beschwerde.
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B
C
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