NRW-Justiz:  Satzung

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Satzung

Den Gesellschaftsvertrag der AG bezeichnet man als Satzung. Darüber hinaus werden die Rechtsbeziehungen des Vereins zu Dritten und die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder in der Satzung geregelt.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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