Schöffen: kommen im Strafverfahren bei den Schöffengerichten der
Amtsgerichte
sowie den
Strafkammern
der
Landgerichte
zum Einsatz. Ein
Schöffengericht
besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen
Laienrichtern, den
Schöffen. Ehrenamtliche Richter wirken auch in
der
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
Arbeitsgerichtsbarkeit,
Sozialgerichtsbarkeit
und
Finanzgerichtsbarkeit
mit. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Jeder Deutsche, der die Voraussetzungen
erfüllt, ist verpflichtet, das Amt als allgemeine staatsbürgerliche
Pflicht zu übernehmen. Schöffen sollen mindestens 25 Jahre alt und dürfen
nicht älter als 70 Jahre alt sein. Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung
das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die
Richter aus (siehe Faltblatt
Was
Sie über das ehrenamtliche Richteramt wissen sollten).
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