Service-Einheiten: Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind
Service-Einheiten bzw. Geschäftsstellen eingerichtet, die mit beamteten
Kräften des mittleren Justizdienstes und/oder mit Angestellten besetzt
sind. Hier werden - vergleichbar mit einem Sekretariat - alle Geschäfte
abgewickelt, die nicht den Richtern oder Rechtspflegern obliegen. Dabei
handelt es sich insbesondere um die Verwaltung des gesamten Schriftgutes.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Rechtsanwaltschaft ist die
Service-Einheit bzw. die Geschäftsstelle auch die Anlaufstelle bei Fragen
zum Verfahren.
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