NRW-Justiz:  Strafantrag

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Strafantrag

Bei einer Reihe von Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigung) ordnet das Gesetz an, dass eine Strafverfolgung nur auf Antrag verfolgt werden darf. In diesem Fall muss der Strafantrag vom Berechtigten schriftlich oder zu Protokoll der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder des Gerichts gestellt werden. Dies kann auch telegrafisch oder per Fax geschehen.

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