Strafe: ist die im Gesetz angedrohte Rechtsfolge für eine tatbestandsmäßige,
rechtswidrige und schuldhafte Handlung. Das Strafrecht unterscheidet
zunächst zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören
insbesondere die
Geldstrafe,
die
Jugendstrafe
und die
Freiheitsstrafe.
Bei den Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen handelt es sich insbesondere um
das
Fahrverbot
und den Verlust der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit nach
§§
45 ff. StGB.
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