Hierzu zählen zunächst die Staatsanwaltschaften, ferner die Polizeibehörden. Außerdem gehören auch Steuer- und Zollfahndungsbehörden hierzu. Schließlich sind hierzu auch solche Behörden, aus deren Bereich einzelne Beamtengruppen
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, zu zählen.
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