Unterhalt ist der Lebensbedarf eines Menschen. Soweit Menschen ihren Lebensbedarf nicht selbst erwirtschaften können, finden die Vorschriften des Unterhaltsrechts Anwendung. Danach können Unterhaltsansprüche in folgenden Beziehungen bestehen:
- Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern; nicht Geschwister)
- Ehepartner – während der Ehe und nach der Scheidung (s. Faltblatt: "
Was Sie über das Eherecht wissen sollten")
- Lebenspartner – während der Lebenspartnerschaft und nach deren Aufhebung
- Nicht verheiratete Eltern – Ansprüche der Mutter gegen den Vater
In diesen Beziehungen bestehen Unterhaltsansprüche nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Zum Umfang des Unterhaltsanspruchs s. "
Düsseldorfer Tabelle".
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