NRW-Justiz:  Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einer besonderen Ausgestaltung, die mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 Euro gegründet werden kann (§ 5a GmbHG). Die Gesellschaft hat gesetzliche Rücklagen zu bilden, um das „normale“ Stammkapital allmählich „anzusparen“.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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