NRW-Justiz:  Unterschlagung

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Unterschlagung

Unterschlagung: Unterschlagung ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. In Fällen, bei denen dem Täter eine Sache anvertraut ist, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verhängt werden § 246 StGB.

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