NRW-Justiz:  VAG

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VAG

VAG: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz). Das VAG regelt die Rechtsverhältnisse der Unternehmen, die Versicherungsgeschäfte betreiben, mit Ausnahme der Träger der Sozialversicherung. Es befasst sich besonders mit dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und dem Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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