NRW-Justiz:  Verfahrenshindernis

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Verfahrenshindernis

Darunter versteht man das Fehlen einer zwingenden Voraussetzung, ohne die ein Verfahren nicht stattfinden kann. Ein Verfahrenshindernis, das nicht behebbar ist, führt zwingend zur Verfahrenseinstellung. Im Strafverfahren gehören zu den Verfahrenshindernissen beispielsweise die Verjährung oder das Fehlen eines Strafantrages.

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