
Verletztenbeistand ist ein Rechtsanwalt, der von einem Verletzten beauftragt wurde, seine Rechte in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wahrzunehmen. Ein Verletzter kann einzelne Rechte, beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht (§ 406 StPO), nur durch einen Rechtsanwalt wahrnehmen.