NRW-Justiz:  Verletzung des Briefgeheimnisses

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Verletzung des Briefgeheimnisses

Verletzung des Briefgeheimnisses: Verletzung des Briefgeheimnisses ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird [§ 202 StGB]

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