Versäumnisurteil: ist eine besondere Form des Urteils im Zivilprozess.
Wenn eine
Partei
(Kläger oder Beklagter) im Zivilprozess in der mündlichen Verhandlung
keine Anträge zur Sache stellt, ist sie säumig. Gegen sie ergeht dann
deshalb ein sogenanntes Versäumnisurteil. Die Partei hat dann den Prozess
allein wegen ihrer Säumnis verloren. Das Versäumnisurteil kann binnen
zwei Wochen ab seiner Zustellung mit dem
Einspruch
angefochten werden.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z