NRW-Justiz:  Versäumnisurteil

Kopfbild Bürgerservice

Versäumnisurteil

Versäumnisurteil: ist eine besondere Form des Urteils im Zivilprozess. Wenn eine Partei (Kläger oder Beklagter) im Zivilprozess in der mündlichen Verhandlung keine Anträge zur Sache stellt, ist sie säumig. Gegen sie ergeht dann deshalb ein sogenanntes Versäumnisurteil. Die Partei hat dann den Prozess allein wegen ihrer Säumnis verloren. Das Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen ab seiner Zustellung mit dem Einspruch angefochten werden.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen