NRW-Justiz:  Vollstreckbarer Titel

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Vollstreckbarer Titel

Vollstreckbarer Titel: Titel sind öffentliche - ein Vollstreckungsrecht verkörpernde - Urkunden, die vom Gesetz ausdrücklich mit der Eigenschaft der Vollstreckbarkeit ausgestattet sind. Die wichtigsten Titel sind: inländische Urteile, Arreste und einstweilige Verfügungen, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare notarielle Urkunden. Weitere Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit eines Titels ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel, das ist die amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit eines Titels (siehe Faltblatt Was Sie über die Zwangsvollstreckung wissen sollten).

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