Vollstreckbarer Titel: Titel sind öffentliche - ein Vollstreckungsrecht verkörpernde - Urkunden, die vom Gesetz ausdrücklich mit der Eigenschaft
der Vollstreckbarkeit ausgestattet sind. Die wichtigsten Titel sind:
inländische
Urteile,
Arreste und
einstweilige Verfügungen,
Vollstreckungsbescheide,
gerichtliche
Vergleiche
oder vollstreckbare notarielle Urkunden. Weitere Voraussetzungen für
die Vollstreckbarkeit eines Titels ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel,
das ist die amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit eines Titels
(siehe Faltblatt
Was
Sie über die Zwangsvollstreckung wissen sollten).
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