NRW-Justiz:  Vollstreckungsklausel

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Vollstreckungsklausel

Vollstreckungsklausel ist eine amtliche Bescheinigung, die die Vollstreckungsfähigkeit und die Vollstreckungsreife eines Titels bescheinigt. Ohne sie kann die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nicht durchgeführt werden.

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