NRW-Justiz:  Widerklage

Kopfbild Bürgerservice

Widerklage

Widerklage: Mit der Widerklage erhebt der Beklagte eines Verfahrens seinerseits einen Anspruch gegen den Kläger. Es gelten besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen, die in der ZPO geregelt sind.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen