NRW-Justiz:  Wiederaufnahmeverfahren

Kopfbild Bürgerservice

Wiederaufnahmeverfahren

Wiederaufnahmeverfahren: Das Wiederaufnahmeverfahren ist ein Verfahren, das ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wieder aufnimmt und neu durchführt. Dies ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. wenn ein Urteil auf einer schuldhaften falschen Zeugenaussage beruht).

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen