Zivilkammer: Die Spruchkörper bei den
Landgerichten
heißen Kammern. Soweit sie für privatrechtliche Auseinandersetzungen
zuständig sind, heißen sie Zivilkammern. Sie besteht grundsätzlich aus
drei Berufsrichterinnen oder -richtern, die Kammer kann aber auch durch
einen einzelnen
Richter
(Einzelrichter/in) handeln.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z