Zulassung der Berufung/Beschwerde: Die Zulassung der
Berufung
oder
Beschwerde
ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Voraussetzung für die genannten
Rechtsmittel.
Die Berufung bedarf immer, die Beschwerde in bestimmten Fällen, der
Zulassung durch das
Oberverwaltungsgericht.
Es gibt einen abschließenden Katalog der Zulassungsgründe. Die Zulassungsanträge
sind an kurze Fristen gebunden.
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