NRW-Justiz:  Zwangshypothek

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Zwangshypothek

Zwangshypothek: Die Zwangshypothek ist ein Vollstreckungsmittel. Der Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel (z.B. ein Urteil) auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme erstritten hat, kann eine Zwangshypothek in bezug auf ein Grundstück des Schuldners in das Grundbuch eintragen lassen. Das Grundstück haftet dann für die Forderung des Gläubigers, der Gläubiger kann aus der Zwangshypothek auch die Zwangsversteigerung betreiben. Zugleich sichert sich der Gläubiger damit die Rangstellung seiner Hypothek für den Fall, dass das Grundstück zwangsversteigert wird.

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