NRW-Justiz:  Zwischenverfahren

Kopfbild Bürgerservice

Zwischenverfahren

Zwischenverfahren bildet einen Abschnitt im Strafverfahren/Strafprozess. Es beginnt mit der Einreichung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft. Das Gericht prüft dann im Wesentlichen, ob die vorgelegte Anklageschrift die Eröffnung eines gerichtlichen Hauptverfahrens rechtfertigt oder das Verfahren einzustellen ist.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen