veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1936 Teil II Nr. 22, Seite 213,
ausgegeben zu Berlin am 26. Juni 1936

 

 

Bekanntmachung

über das deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen

Vom 23. Juni 1936.

 

 

Zwischen der Deutschen Regierung und der Dänischen Regierung ist zum Zwecke der Erleichterung des wechselseitigen Rechtsverkehrs am 17. Juni 1936 in Kopenhagen durch Austausch inhaltlich übereinstimmender Noten ein Beglaubigungsabkommen abgeschlossen worden.

 

Das Abkommen tritt am 1. Juli 1936 in Kraft.

 

Der Wortlaut der deutschen Note wird nachstehend veröffentlicht.

 

Berlin, den 23. Juni 1936.

Der Reichsminister des Auswärtigen

In Vertretung

Gaus