Gesetz ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation Vom 21. Juni 1965 (BGBl.
II 875) - zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von
EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des
Internationalen Adoptionsrechts vom 31.1.2019 (BGBl. I S. 54) - Der Bundestag hat mit
Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Dem in Den Haag am 5.
Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen
zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird
zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht. (1) Die
Bundesregierung und die Landesregierungen oder von diesen ermächtigte oberste
Bundes- oder Landesbehörden bestimmen in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich
die Behörden, die für die Ausstellung der Apostille zuständig sind (Artikel
3, 6 und 7 des Übereinkommens). Als zuständige Behörde kann auch der
Präsident eines Gerichts bestimmt werden. (2) Die
Bundesregierung oder die von ihr ermächtigte oberste Bundesbehörde kann zur
Deckung der Verwaltungskosten durch Rechtsverordnung die für die Ausstellung
der Apostille und für die Prüfung nach Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens
von den Antragstellern zu erhebenden Kosten festsetzen, soweit die Kosten
nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften erhoben werden können. (3) Rechtsverordnungen
der Bundesregierung oder der von ihr ermächtigten obersten Bundesbehörden
bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. Artikel 3 (gegenstandslos) (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner
Verkündung(1) in Kraft. (2) Der Tag, an
dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 11 Absatz 2 für die
Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt
bekanntzugeben. Das vorstehende
Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 21. Juni
1965 Der Bundespräsident Lübke Für den Bundeskanzler Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung Blank Der Bundesminister
der Justiz Dr. Weber Der Bundesminister
des Auswärtigen Schröder (1) Verkündet am 25.06.1970. |