NRW-Justiz:  Gefangenenarbeit

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Gefangenenarbeit

Schreinerei
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Im Vollzug der Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel) so § 2 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und § 2 des Jugendstrafvollzugsgesetzes.


Dies bedeutet: die Gefangenen sollen sich nach seiner Entlassung in die Gesellschaft integrieren können. Da die Arbeit in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert einnimmt, ist der Justizvollzug gefordert, auf diesem Gebiet besondere Anstrengungen zu unternehmen. Arbeit und Beschäftigung der Gefangenen in Nordrhein-Westfalen werden nicht als ein Teil der Strafe oder unter rein fiskalischen Gesichtspunkten gesehen, sondern als ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung der Gefangenen. Deshalb sind die Zeiten des legendären "Tütenklebens" längst abgelaufen. Der moderne Strafvollzug mit der Zielsetzung, durch Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung die Fähigkeiten der Gefangenen für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern, wirkt einerseits schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegen, andererseits ist er den Gefangenen behilflich, sich in das Arbeitsleben außerhalb der Mauern, letztlich in das Leben in Freiheit einzugliedern. Das Schwergewicht der Bemühungen in Nordrhein-Westfalen liegt darin, entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen und die Verhältnisse in den Arbeitsbetrieben denen der freien Wirtschaft möglichst anzugleichen.

Auch Sie können von der Arbeit in Justizvollzugsanstalten profitieren und gleichzeitig einen wichtigen sozialen Beitrag leisten

  1. Als Privatperson durch den Erwerb von Produkten oder
  2. als Unternehmerin oder Unternehmer durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen.

(Sprechen Sie dazu bitte die Zentralstelle für Arbeitsverwaltung und Berufliche Bildung, Lerchenstraße 81, 44581 Castrop-Rauxel, Telefon 02305 983 0 oder die  Arbeitsverwaltung in der Justizvollzugsanstalt in Ihrer Nähe an).

Beispiele für Produkte der Justizvollzugsanstalten:

  1. In den Arbeitstherapien werden Produkte wie Geschenkartikel u.a. hergestellt.
  2. Als Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten werden im Wesentlichen geführt: Schreinereien, Schlossereien, Druckereien und Buchbindereien.

Weitere Informationen über die Produkte der Justizvollzugsanstalten finden Sie in unserem Knastladen.

Grundsätzlich kann Jeder Druck- oder Buchbindeaufträge an die entsprechenden Eigenbetriebe erteilen oder Produkte unserer Schlossereien und Schreinereien beziehen. Insbesondere das Büromöbelprogramm findet inzwischen allseits besondere Beachtung.

Knastladen

Der Online-Shop des Justizvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen. Vielfältiges Angebot, komfortable Bestellmöglichkeit und ein Ansprechpartner.


 

 

Verantwortlich: 

 

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