NRW-Justiz:  Der kriminologische Dienst in Nordrhein-Westfalen

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Der kriminologische Dienst in Nordrhein-Westfalen

Der kriminologische Dienst in Nordrhein-Westfalen


Der Kriminologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD Nordrhein-Westfalen) nimmt als Facheinrichtung des Justizministeriums gemäß § 166 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) die Aufgabe wahr,

"... in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Forschung den Vollzug, namentlich die Behandlungsmethoden, wissenschaftlich fortzuentwickeln und seine Ergebnisse für die Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen".

Mit Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Jugendstrafvollzugsgesetzes zum 1. Januar 2008 (JStVollzG) sind weitere Aufgaben hinzugekommen, die in § 108 JStVollzG wie folgt beschrieben werden:

"Im Interesse einer Erfolgskontrolle und wissenschaftlichen Fortentwicklung lassen die Vollzugsbehörden den Jugendstrafvollzug, insbesondere seine Aufgabenerfüllung und Gestaltung, seine Behandlungsmethoden, die Umsetzung seiner Leitlinien und die Förderungs- und Erziehungsmaßnahmen für die Gefangenen sowie deren Wirkungen auf das Vollzugsziel regelmäßig unter Berücksichtigung empirisch messbarer Leistungsstandards und Ergebnisindikatoren durch den kriminologischen Dienst, durch Hochschulen oder durch andere Stellen wissenschaftlich begleiten, erforschen und bewerten."

Auf dieser Grundlage kann die Tätigkeit des KrimD Nordrhein-Westfalen allgemein mit dem Begriff der praxisorientierten kriminologischen Forschung zu Problemen, Maßnahmen und Wirkungen des Strafvollzugs beschrieben werden. Dabei lassen sich grob die vier Aufgabenbereiche

  • Dokumentation
  • Empirische Analyse
  • Projektbegleitung und
  • Informationstransfer

unterscheiden.

Zum Tätigkeitsprofil des Kriminologischen Dienstes gehören demnach Dokumentationsaufgaben wie die Recherche, Erfassung und Auswertung relevanter Literatur sowie die themenspezifische Aufbereitung amtlicher Statistiken. Darüber hinaus führt der Kriminologische Dienst empirische Problemfeldanalysen, Legalbewährungsuntersuchungen und Evaluationsstudien im Strafvollzug und weiteren Bereichen der Strafrechtspflege durch.

Die Entwicklung, koordinierende Begleitung und Erfolgskontrolle von Modellprojekten, die teilweise aus Drittmitteln (z. B. aus EU-Förderprogrammen) kofinanziert werden und der Innovationsförderung dienen, gehört schließlich ebenso zu seinen Aufgaben wie die Begutachtung und beratende Begleitung externer Forschungsvorhaben mit überörtlicher oder besonderer rechtspolitischer Bedeutung. Die Arbeitsergebnisse werden in justizinterne Arbeitsgruppen eingebracht, in Konferenzen und Kolloquien mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Politik, Forschung und Praxis präsentiert sowie in wissenschaftlichen Fachbeiträgen veröffentlicht.

In der Wahrnehmung seiner Aufgaben wirkt der Kriminologische Dienst NRW als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis. Er pflegt den Austausch und die Kooperation mit anderen Justizbehörden, mit der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, mit den kriminologischen Diensten anderer Bundesländer und der Kriminologischen Zentralstelle, mit Universitäten und Forschungsinstituten im In- und Ausland sowie mit Europäischen Vereinigungen und Facheinrichtungen der Europäischen Kommission, die für die Förderung von Projekten in seinem Zuständigkeitsbereich von Bedeutung sind.

Die Kontaktdaten lauten:
Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Fritz-Roeber-Str. 2
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 60 25 - 0 (Zentrale)
Tel.: 0211 60 25 - 11 05 (Sekretariat)
Fax: 0211 60 25 - 29 23
E-Mail: poststelle@krimd.nrw.de



Studie:

Die Studie zum Thema "Gewalt unter Gefangenen" wurde vom Kriminologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD NRW) im Jahre 2006 erstellt und basiert auf der Auswertung von 638 Gefangenenakten aus dem Jahr 2005. Diese Studie wird unter Betrachtung des Aspekts sexueller Übergriffe unter Gefangenen fortgeschrieben.

Studie "Gewalt unter Gefangenen" »

Kernbefunde einer empirischen Studie im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen

 


 

 

Verantwortlich: 

 

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