Publikumszeiten:
montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags + dienstags 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Gerichtszahlstelle:
montags bis freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wegbeschreibung
Wie komme ich zu der Justizeinrichtung? Hier erhalten Sie sämtliche hierfür erforderlichen Informationen!
Zuständigkeitsbereich:
Für folgende Gemeinden und Städte ist das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück örtlich zuständig:
Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Gemeinde Langenberg, Stadt Rheda-Wiedenbrück und Stadt Rietberg.