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Registersachen

Führung der Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in der Justiz NRW

Gegenstand und Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Registersachen

Bei welchem Gericht werden die Register geführt?

Grundsätzlich ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Landgerichts zuständig. Die Landesregierungen können andere oder zusätzliche Amtsgerichte bestimmen oder abweichende Bezirke festlegen.

Sie möchten sich über die Register bei den Gerichten des Landes NRW informieren? Sie erhalten an dieser Stelle einen Überblick über die örtlichen Zuständigkeiten, so z. B. wo die Handelsregister geführt werden.

Die Register werden ausschließlich bei den Amtsgerichten geführt.

Was ist die Aufgabe der beim Amtsgericht geführten Register?

Aufgabe der Register ist es, die Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr zu bewahren. Dazu sollen die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, zuverlässig und vollständig "registriert" werden.

Welche Register werden beim Amtsgericht geführt?

Die Register sind öffentlich und werden bei den Amtsgerichten geführt. Hierbei handelt es sich um folgende Register:

Wer kann Einsicht in die Register nehmen?

Wer kann Einsicht in die Register nehmen?

Da die Register öffentlich sind, können sie und die den Eintragungen im Register zugrunde liegenden Schriftstücke von jedermann ohne weiteres kostenfrei eingesehen werden.